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Beaufort und Welle für Ruderboot berechnen
Als Sturm gilt in Versicherungsbedingungen üblicherweise Windstärke 8, eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens 62 km/h.
Vorbelegt für das Ruderboot
Die Beaufort-Skala beschreibt nicht den Wind allein, sondern seine Wirkung auf See: Kräuselwellen, Schaumkronen, Schaumstreifen, brechende Seen. Für die Praxis ist die Wellenhöhe entscheidender als die Windgeschwindigkeit, sie hängt zusätzlich von Streichlänge und Wassertiefe ab. Bei Windstärke 6 in der Ostsee sieht die See anders aus als bei Windstärke 6 im Atlantik.
Versicherungsseitig ist Windstärke 8 die Marke: Ab dort gilt ein Ereignis als Sturm. Sturmschäden sind in unseren Tarifen gedeckt, ohne Hurrikan- oder Zyklonausschlussklausel und ohne Sicherungsauflagen für die Sturmsaison. Andere Bedingungswerke enthalten dort Einschränkungen, im Zweifel ist das der Absatz, den man vor dem Sommer im Süden liest.
Was auch bei uns gilt: die allgemeine Sorgfalt. Wer bei angekündigtem Sturm mit unzureichender Festmacherei liegen bleibt, riskiert den Vorwurf grober Fahrlässigkeit. Der ist ab Basis-Plus bis 25 Prozent und im Premium bis 50 Prozent der Versicherungssumme mitversichert, aber es bleibt ein Risiko, das sich mit einer zweiten Leine vermeiden lässt.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Sturmschaden?
Üblicherweise ab Windstärke 8, also ab etwa 62 km/h wetterbedingter Luftbewegung.
Gibt es bei NAMMERT eine Hurrikanklausel?
Nein. Wir verzichten auf Hurrikan- und Zyklonausschlüsse und verlangen keine Sicherungsauflagen für die Sturmsaison.
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