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Oldtimer- und Klassikerversicherung für Boote
Kurze Antwort
Bei einem Klassiker ist der Zeitwert der falsche Maßstab: Er misst Alter, nicht Zustand. Was zählt, ist eine feste Taxe, die den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert festschreibt.
Ein klassisches Boot altert nicht wie ein Gebrauchtwagen. Eine gepflegte Riva, eine Holzyacht aus den Fünfzigern oder ein restaurierter Folkeboot-Klassiker kann heute mehr wert sein als vor zwanzig Jahren, der Zeitwert, den viele Policen ansetzen, bildet das nicht ab. Er rechnet Alter in Abzüge um und kommt bei einem sechzig Jahre alten Rumpf zwangsläufig gegen null.
Die Antwort darauf heißt feste Taxe: ein zwischen Ihnen und uns schriftlich vereinbarter Wert, der im Totalschaden ohne Abzug ausgezahlt wird. Grundlage ist in der Regel ein Wertgutachten oder eine nachvollziehbare Dokumentation von Restaurierung und Marktlage. Damit ist die Diskussion, die sonst nach dem Schaden beginnt, vorher geführt.
Der zweite Punkt betrifft die Reparatur. Bei einem Klassiker gibt es keine Ersatzteile von der Stange; es gibt Werften, die das Handwerk beherrschen, und deren Stundensätze liegen über denen einer Serienwerft. Eine Police, die nur „ortsübliche Reparaturkosten" erstattet, greift hier zu kurz. Sprechen Sie mit uns über die Werft Ihres Vertrauens, bevor der Schaden eintritt.
Fragen und Antworten
Was Eigner dieser Boote fragen
Ab welchem Alter gilt ein Boot als Oldtimer?
Eine feste Grenze gibt es in der Bootsversicherung nicht. Entscheidend ist, ob das Boot einen Liebhaber- und Sammlerwert hat, der über dem rechnerischen Zeitwert liegt, dann ist eine feste Taxe der richtige Weg.
Brauche ich ein Wertgutachten?
In den meisten Fällen ja, und es lohnt sich: Das Gutachten ist die Grundlage der Taxe und damit der Auszahlung im Ernstfall. Wir sagen Ihnen, was es enthalten muss.
Versichern Sie klassische Boote?
Ja. Oldtimer und Klassiker gehören zu unserem Geschäft, nicht zu den Ausnahmen. Was wir brauchen, ist eine belastbare Wertermittlung, bei sehr alten Rümpfen oder fehlender Dokumentation kann es Auflagen geben, aber ein Klassiker ist bei uns kein Ablehnungsgrund.
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