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Wie alt darf Rigg und Takelage sein?

Kurze Antwort

Wir setzen keine feste Altersgrenze für das Rigg. Entscheidend ist der Zustand, nicht das Baujahr. Verschleiß bleibt in unseren Kaskotarifen ausgeschlossen.

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Wir setzen keine Altersgrenze für Rigg oder Takelage, maßgeblich ist der Zustand, nicht das Baujahr. Das gilt auch für Yachten über 25 Jahre, die wir ohnehin versichern. Ob andere Anbieter das anders regeln, steht in deren Bedingungen; unsere liegen offen auf der Bedingungsseite.

Der eigentliche Grenzfall ist ein anderer: Bricht ein Mast, weil eine Wante nach zwanzig Jahren ermüdet ist, ist das Verschleiß, und Verschleiß ist in unseren Kaskotarifen ausgeschlossen. Bricht derselbe Mast dagegen durch Sturm, Kollision oder Grundberührung, greift die Vollkasko. Die Ursache entscheidet, nicht das Alter.

Praktisch heißt das: Ein Riggcheck alle paar Jahre schützt weniger die Deckung als das Rigg selbst. Dokumentieren Sie durchgeführte Arbeiten, im Schadenfall ist eine Rechnung über getauschte Wanten der beste Beleg dafür, dass kein Verschleißschaden vorliegt. Brechen und Knicken von Masten, Spieren und Bäumen sowie das Reißen von Segeln sind in der Vollkasko ausdrücklich benannt.

Weil diese Ursachenfrage über die Leistung entscheidet, lohnt ein Blick darauf, wo ein Rigg tatsächlich versagt. Es ist fast nie der Mast selbst und fast nie das Drahtstück in der Mitte. Aufgegeben wird an den Endpunkten und Gelenken: Terminals und Pressverbindungen, in denen Wasser stehen bleibt und der Draht unter der Hülse korrodiert; Wantenspanner mit angerissenem Gewinde; Toggles und Bolzen, die durch Zwangskräfte statt in ihrer Achse arbeiten; Salingsbeschläge und deren Nieten; der Rumpfanschluss der Püttinge, oft unter Verkleidung und Dichtmasse verborgen. Bei Rod-Riggs kommt Ermüdung im Kopf des Stabes hinzu, die von außen nicht sichtbar ist.

Für den Versicherungsfall folgt daraus etwas Unbequemes: Genau diese Stellen erzeugen im Gutachten das Wort Materialermüdung, und damit die Ablehnung. Ein Sturmschaden ist leicht zu belegen, ein gebrochenes Terminal nach zwanzig Jahren nicht. Wer sein Rigg lange fährt, sollte deshalb nicht auf eine Deckung hoffen, die für diesen Fall nicht gemacht ist, sondern die Endpunkte prüfen lassen: Terminals und Wantenspanner bei gelegtem Mast oder mit Lupe und Rissprüfmittel, Püttinganschlüsse einmal freilegen, Bolzen und Toggles auf Spiel und Lauf kontrollieren.

Und der Punkt, an dem Dokumentation wirklich zählt: Eine Rechnung über getauschte Wanten, ein Riggprotokoll mit Datum, Fotos der freigelegten Püttinge. Diese Unterlagen verschieben im Schadenfall die Beweislage, sie zeigen, dass ein Bauteil zum Zeitpunkt des Schadens geprüft und in Ordnung war, und machen aus einem vermuteten Verschleißfall einen prüfbaren Sachverhalt. Ohne sie entscheidet allein das Alter, und das entscheidet gegen Sie.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Verlangen Sie ab einem bestimmten Riggalter ein Gutachten?

Nein. Wir setzen keine Altersgrenze für Rigg oder Takelage, auch nicht bei Yachten über 25 Jahre.

Ist ein Mastbruch versichert?

In der Vollkasko ja: Brechen und Knicken von Masten, Spieren und Bäumen ist ausdrücklich gedeckt. Nicht gedeckt ist Materialermüdung, das ist Verschleiß.

Sind gerissene Segel gedeckt?

In der Vollkasko ja, wenn die Ursache ein versichertes Ereignis ist. Ausgefahrene, spröde Segel sind Verschleiß.

Wo versagt ein Rigg am häufigsten?

An den Endpunkten und Gelenken, nicht im Draht: Terminals und Pressverbindungen, Wantenspanner, Toggles und Bolzen, Salingsbeschläge und der Rumpfanschluss der Püttinge. Bei Rod-Riggs zusätzlich der Kopf des Stabes.

Wie belege ich, dass kein Verschleißschaden vorliegt?

Mit Rechnungen über getauschte Bauteile, einem datierten Riggprotokoll und Fotos der freigelegten Püttinge. Diese Unterlagen zeigen, dass ein Bauteil geprüft und in Ordnung war, ohne sie entscheidet im Gutachten allein das Alter.

Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.

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