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Wird die Bergung von der Versicherungssumme abgezogen?
Kurze Antwort
Wenn die Bergung aus der Versicherungssumme bezahlt wird, bleibt für das Boot weniger übrig. Am Markt ist es überwiegend anders, gesagt wird es aber nicht überall.
Eine Bergung nach dem Sinken kostet schnell mehrere zehntausend Euro, bei einer größeren Yacht ein Vielfaches davon. Entscheidend ist, aus welchem Topf sie bezahlt wird. Steht der Betrag neben der Versicherungssumme, bekommen Sie die Bergung und den Wert Ihres Bootes. Wird er auf die Versicherungssumme angerechnet, zahlt die Bergung am Ende Ihr eigenes Boot, und von der Entschädigung bleibt der Rest.
Der überwiegende Teil des Marktes stellt die Bergungskosten ausdrücklich neben die Versicherungssumme. Formulierungen dafür lauten „zusätzlich zur Versicherungssumme", „neben der Entschädigung" oder „wird nicht auf die Versicherungssumme angerechnet". Wo dieser Satz fehlt und stattdessen nur ein Höchstbetrag „im Rahmen dieser Bedingungen" genannt wird, ist die Frage im Großschaden auslegungsbedürftig, und ausgelegt wird sie dann, wenn es um viel Geld geht.
Prüfen Sie deshalb nicht nur die Zahl, sondern den Satz. Er steht in der Kaskobedingung bei der Ziffer zu Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung, meist unmittelbar hinter dem Höchstbetrag. Fehlt er, fragen Sie ihn schriftlich ab, bevor Sie unterschreiben.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Woran erkenne ich den Unterschied?
An einem einzigen Halbsatz: steht dort „zusätzlich zur Versicherungssumme" oder „wird nicht angerechnet", ist die Frage geklärt. Steht dort nur ein Höchstbetrag, ist sie es nicht.
Fällt auf die Bergung ein Selbstbehalt an?
Das ist eine zweite, davon unabhängige Frage. Manche Werke nehmen die Bergung ausdrücklich von der Selbstbeteiligung aus, andere schweigen dazu.
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