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Darf ich die Werft selbst aussuchen?
Kurze Antwort
Die freie Werftwahl klingt selbstverständlich und ist es nicht. Sie entscheidet auch darüber, wer in Vorleistung geht.
Nach einem Schaden stellt sich schnell die Frage, wer repariert. Manche Versicherer arbeiten mit einem Partnernetz und steuern dorthin, oft verbunden mit einem Vorteil: Die Rechnung geht direkt an den Versicherer, Sie zahlen nur den Selbstbehalt. Andere lassen Ihnen die freie Wahl, dann läuft die Abrechnung häufiger über Sie.
Beides hat seine Berechtigung, und es gibt keinen pauschal besseren Weg. Für Sie zählen drei Punkte. Erstens die Vorleistung: Müssen Sie die Rechnung erst bezahlen und bekommen sie erstattet, oder rechnet die Werft direkt ab? Bei einer größeren Reparatur ist das der Unterschied zwischen einer Unannehmlichkeit und einem Liquiditätsproblem. Zweitens die Bindung: Verlieren Sie etwas, wenn Sie zu Ihrer Stammwerft gehen, etwa einen erhöhten Selbstbehalt? Drittens die Freigabe: Wie schnell steht die Deckungszusage, denn ohne sie fängt keine Werft an.
Der praktische Rat ist in allen Fällen derselbe: Beauftragen Sie nicht, bevor Sie gemeldet haben. Eine abgestimmte Reparatur wird bezahlt, eine eigenmächtig vergebene kann gekürzt werden, und zwar unabhängig davon, ob die Werft gute Arbeit gemacht hat. Der Anruf dauert fünf Minuten und entscheidet über die Rechnung.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Was ist besser, Partnerwerft oder eigene Werft?
Für Tempo und Abrechnung meist die Partnerwerft, für Vertrauen und Spezialwissen oft die eigene. Fragen Sie nach der Direktabrechnung, das ist der praktische Unterschied.
Darf ich einen Kostenvoranschlag einholen?
Ja, und das ist auch sinnvoll. Nur die Beauftragung sollte auf die Freigabe warten.
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