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Brauche ich jemanden vor Ort, wenn ich nicht da bin?
Kurze Antwort
Bei längerer Abwesenheit verlangen viele Policen eine benannte Person, die im Ernstfall handeln kann. Das ist mehr als eine Telefonnummer.
Sobald ein Boot länger unbeaufsichtigt liegt, taucht in den Bedingungen eine Person auf, die vorher nicht vorkam: jemand vor Ort, der im Ernstfall verholen, zusätzlich vertäuen oder das Boot sichern kann. Manche Werke verlangen sie ab einer bestimmten Dauer, andere knüpfen daran den Selbstbehalt, wieder andere die Deckung selbst.
Wichtig ist, was diese Person können muss. Eine Telefonnummer genügt selten. Gefordert ist üblicherweise jemand, der tatsächlich handlungsfähig ist: Er braucht Zugang zum Boot, die Schlüssel, die Erlaubnis, es zu bewegen, und im Idealfall die Kenntnis, wie Motor und Leinen zu bedienen sind. Ein Nachbarlieger, der ohnehin jede Woche am Steg ist, ist meist die bessere Wahl als ein Verwandter zweihundert Kilometer entfernt.
Regeln Sie das schriftlich, bevor Sie abreisen, und teilen Sie den Namen Ihrem Versicherer und dem Hafen mit. Hinterlegen Sie außerdem eine Vollmacht für Notmaßnahmen und eine Liste mit den wichtigsten Angaben: Wo liegen die Schlüssel, wo sind die Seeventile, wie startet der Motor, welche Leinen sind vorhanden. Diese halbe Seite Papier entscheidet im Sturmfall über zwei Stunden Vorsprung.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Reicht der Hafenmeister?
Oft ja, aber nur, wenn er ausdrücklich benannt ist und Zugang hat. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass er sich zuständig fühlt, sondern fragen Sie ihn und halten Sie es fest.
Muss die Person Fachkenntnis haben?
Sie muss handeln können, nicht reparieren. Verholen, festmachen, Persenning abnehmen und im Zweifel Hilfe rufen ist das, worauf es ankommt.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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