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Schlepphilfe oder Bergung?
Kurze Antwort
Bergung heißt: Ihr Boot ist havariert und muss freigemacht werden, in allen Kaskotarifen enthalten. Schlepphilfe heißt: Der Motor steht, sonst ist alles in Ordnung, das ist Pannenhilfe und im Premium enthalten.
Die beiden Begriffe werden ständig verwechselt, und im Schadenfall entscheidet der Unterschied über die Erstattung. Bergung setzt eine Havarie voraus: Das Boot sitzt auf, ist gesunken, treibt manövrierunfähig in Gefahr. Diese Kosten trägt die Kasko, im Basis bis zur Versicherungssumme, im Basis-Plus bis 1 Mio. €, im Premium bis 2,5 Mio. €.
Schlepphilfe ist der harmlose Fall: Der Motor läuft nicht mehr an, das Boot ist unbeschädigt, es muss nur in den Hafen. Versicherungstechnisch ist das kein Schaden am Boot, sondern eine Serviceleistung, deshalb steckt sie nicht in der Kasko, sondern im Assistance-Paket des Premium-Tarifs, dort zusammen mit Abschleppen, Liegegebühren und Ersatzteilversand.
Wer viel allein oder in Revieren ohne Werftdichte fährt, sollte diesen Punkt bewusst wählen. Ein längerer Schleppvorgang wird nach Zeit und Distanz abgerechnet, und ohne Havarie ist es kein Kaskoschaden, sondern eine Serviceleistung.
Zwei Zahlen gehören dazu, weil sie die Größenordnungen zeigen. Erstens die harmlose: Ein Einsatz der Seenotretter ist bei unmittelbarer Gefahr für Boot oder Besatzung immer kostenlos. Wird die DGzRS dagegen in gefahrloser Lage um technische Hilfe gebeten, bittet sie um anteilige Betriebskosten: 200 Euro je Stunde, höchstens 400 Euro je Einsatz, unabhängig von Dauer und Größe der Rettungseinheit.
Zweitens die unangenehme: Wer ein Schiff erfolgreich aus einer Gefahr birgt, hat Anspruch auf Bergelohn, geregelt in den §§ 574 ff. HGB und international im Bergungsübereinkommen von 1989. Bemessen wird er nach gerettetem Wert, Aufwand und Gefahr des Bergers, Wetter und Revier; § 577 HGB nennt die Kriterien und begrenzt ihn auf den Wert des geborgenen Schiffes. In der Praxis heißt das: Der Bergelohn kann bis in die Nähe des Schiffswertes reichen. Und der Berger hat für seine Forderung ein Schiffsgläubigerrecht am Schiff (§ 596 Abs. 1 Nr. 4 HGB), es kann zur Sicherung arrestiert werden, während die Höhe über Monate verhandelt wird. Deshalb der wichtigste Satz dieser Seite: über Summen und Schiffswerte nicht selbst sprechen, nichts unterschreiben, uns anrufen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Zahlt die Kasko, wenn mich jemand in den Hafen schleppt?
Nur wenn eine Havarie vorliegt. Steht bloß der Motor, ist es Pannenhilfe, die ist im Premium-Tarif enthalten, nicht in der Kasko.
Wie hoch sind die Bergungskosten gedeckt?
Basis bis zur Versicherungssumme, Basis-Plus bis 1 Mio. €, Premium bis 2,5 Mio. €.
Was kostet ein Einsatz der Seenotretter?
Bei unmittelbarer Gefahr nichts. In gefahrloser Lage bittet die DGzRS für technische Hilfe um 200 € je Stunde, höchstens 400 € je Einsatz.
Wie hoch kann ein Bergelohn ausfallen?
Er richtet sich nach den §§ 574 ff. HGB und dem Bergungsübereinkommen 1989: bemessen nach gerettetem Wert, Aufwand und Gefahr des Bergers, Wetter und Revier, nach § 577 HGB begrenzt auf den Wert des geborgenen Schiffes. Er kann also bis in die Nähe des Schiffswertes reichen und wird nicht selten erst nach Monaten festgesetzt.
Darf ich jede Hilfe annehmen?
Ja, bei Gefahr immer. Vereinbaren Sie wenn möglich vorher einen Preis und rufen Sie uns an, bei Bergungsverträgen auf offener See geht es schnell um große Summen. Wie ein Bergungsvertrag nach Lloyd's Open Form funktioniert, steht im Thema „Lloyd's Open Form".
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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