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Führerschein und Kennzeichen
Kurze Antwort
Führerscheinpflicht auf Binnengewässern ab 15 PS (Rhein ab 5 PS), Kennzeichnungspflicht ab 3 PS; versichert sind alle berechtigten Fahrer.
Auf deutschen Binnengewässern gilt die Führerscheinpflicht ab 15 PS (11,03 kW), auf dem Rhein bereits ab 5 PS. Eine Kennzeichnungspflicht besteht ab 3 PS (ca. 2,21 kW), das trifft nahezu alle motorisierten Sportgeräte inklusive E-Foils.
Für Elektroantriebe gilt seit 01.01.2023: ab 7,5 kW (10,2 PS) mit Dauerbetriebseignung (S1) ist ein Sportbootführerschein erforderlich. Am Bodensee gilt die Bodensee-Schifffahrtsordnung mit eigenem Patent ab 4,4 kW.
Versicherungsseitig ist der Führerschein keine Abschlussvoraussetzung: Die Haftpflicht ist fahrzeugbezogen und deckt alle berechtigten Fahrer, die die vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzen. Verleihen Sie das Boot, achten Sie darauf, dass der Fahrer sie tatsächlich hat.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Brauche ich einen Führerschein für die Versicherung?
Nein, versichert sind alle berechtigten Fahrer mit der jeweils vorgeschriebenen Fahrerlaubnis.
Ab wann gilt Führerscheinpflicht?
Auf Binnengewässern ab 15 PS, auf dem Rhein ab 5 PS; bei Elektro ab 7,5 kW mit S1-Eignung.
Ab wann braucht das Boot ein Kennzeichen?
Ab 3 PS (ca. 2,21 kW) besteht Kennzeichnungspflicht.
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