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Boot kaufen und richtig versichern

Kurze Antwort

Schließen Sie die Versicherung schon vor der Übergabe ab, so besteht Schutz beim Slippen und auf dem Transportweg, ohne Deckungslücke.

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Vor dem Kauf empfehlen wir technische Untersuchung und Probefahrt, die Abmeldung des Bootes beim Wasser- und Schifffahrtsamt und die vollständige Übergabe der Papiere, inklusive CE-Zertifikat für Boote mit Zulassung nach dem 15.06.1998 und Trailerpapieren.

Der Abschluss lohnt sich bereits vor der Bootsübereignung: So klafft zwischen alter und neuer Versicherung keine Lücke, und es besteht Schutz beim Slippen sowie auf dem Transportweg. Die Police erhalten Sie noch am Tag des Abschlusses.

Der Kaufvertrag ist auch versicherungstechnisch wichtig: Im Schadenfall weisen Sie den Bootswert über den gezahlten Kaufpreis nach. Unseren Musterkaufvertrag mit allen prüfungsrelevanten Feldern stellen wir kostenlos bereit.

Die Police des Verkäufers können Sie nicht übernehmen, sie endet mit dem Eigentümerwechsel. Es gibt aber ein Sicherheitsnetz: Bestand auf dem Boot eine Bootskasko, gilt für einen Monat ab Eigentümerwechsel eine vorläufige Deckung. Maßgeblich ist der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis, höchstens die bisherige Versicherungssumme. Dieser Monat ist eine Frist, kein Zustand: Wer ihn verstreichen lässt, fährt danach unversichert.

Für den Verkäufer gilt die Kehrseite: Der Vertrag endet, zu viel gezahlter Beitrag wird zurückerstattet, und die schadenfreien Jahre bleiben ihm, sie gehen nicht auf den Käufer über. Wer gleich wieder ein Boot kauft, nimmt seinen Schadenfreiheitsrabatt in den neuen Vertrag mit; wer pausiert, sollte den Rabatt nicht verfallen lassen und uns nach der Anrechnung fragen.

Zwei Angaben im Kaufvertrag entscheiden dabei mehr, als es aussieht. Der ausgewiesene Kaufpreis ist die Grundlage der vorläufigen Deckung und Ihr Wertnachweis im Schadenfall, ein zu niedrig beurkundeter Preis senkt beides. Und das Datum der Übergabe bestimmt, wann die Monatsfrist beginnt: Nicht der Vertragsschluss zählt, sondern der Eigentümerwechsel.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wann soll ich die Versicherung abschließen?

Am besten vor der Übergabe, dann besteht Schutz beim Slippen und Transport, ohne Deckungslücke.

Welche Papiere brauche ich?

Kaufvertrag, Eigentumsnachweise, Bootspapiere, CE-Zertifikat (ab 15.06.1998) und Trailerpapiere.

Wofür brauche ich den Kaufvertrag später?

Als Wertnachweis im Schadenfall und als Nachweis der Übergabe für Schifffahrtsamt und Versicherung.

Kann ich die Versicherung des Verkäufers übernehmen?

Nein, sie endet mit dem Eigentümerwechsel. Bestand eine Bootskasko, gilt aber für einen Monat ab Eigentümerwechsel eine vorläufige Deckung, maßgeblich ist der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis, höchstens die bisherige Versicherungssumme.

Gehen die schadenfreien Jahre auf mich über?

Nein, sie bleiben beim Verkäufer. Auf Ihren eigenen Rabatt wirkt sich das nicht aus: In der Kasko ab Basis-Plus starten Sie bei uns ohnehin beim Höchstsatz von 40 Prozent.

Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.

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Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

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