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Ist Einhandsegeln mitversichert?

Kurze Antwort

Einhandfahrt heißt zwangsläufig: Zeiten ohne besetzte Wache und ohne Ausguck. Genau daran hängt die Frage, und die meisten Werke beantworten sie nicht.

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Wer allein segelt, schläft irgendwann. Das ist keine Nachlässigkeit, sondern die Natur der Sache, und trotzdem ist es der Punkt, an dem Einhandsegler in Bedingungswerken stolpern. Denn eine unbesetzte Wache lässt sich als Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten lesen, und ein Ausguck, der nicht gestellt ist, als Verstoß gegen die Kollisionsverhütungsregeln.

Der Markt geht damit unterschiedlich um, aber selten ausdrücklich. Eine Mindestbesatzung oder eine Mindestzahl besetzter Wachen schreibt kaum jemand vor. Dafür schließt ein großer Anbieter in seinen zugekauften Übersee-Gebieten die Einhandfahrt über 24 Stunden am Stück aus, und mehrere Werke steuern über allgemeine Sorgfaltsklauseln, deren Anwendung im Schadenfall offen ist. Das Ergebnis ist dasselbe: Sie wissen vorher nicht, woran Sie sind.

Wir sagen es ausdrücklich zu: Einhandfahrt ist versichert, ebenso die Ruhezeiten der führenden Person und Zeiten ohne besetzte Wache und ohne Ausguck. Es gibt keine Mindestbesatzung und keine Mindestzahl besetzter Wachen, und zwar in jeder Tarifstufe und ohne Zukaufbaustein. Wenn Ihnen dieser Punkt wichtig ist, lassen Sie ihn sich von jedem Anbieter schriftlich geben. Ein Werk, das dazu schweigt, hat die Frage nicht entschieden, sondern vertagt.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Gilt das auch für lange Schläge über Nacht?

Ja. Die Zusage knüpft nicht an eine Dauer an, weder an 24 noch an 48 Stunden.

Brauche ich einen Nachweis über meine Erfahrung?

Für das weltweite Fahrtgebiet ja: einen Befähigungsnachweis und einen Nachweis über die gefahrenen Seemeilen, beides in Textform vor Vertragsannahme.

Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.

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