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Wer haftet für Schäden am Steg und am Liegeplatz?

Kurze Antwort

Ein Bedienfehler beim Anlegen kann drei Stegfelder kosten. Ob Ihre Haftpflicht das trägt, hängt an einem einzigen Einschluss.

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Die meisten Schäden im Wassersport passieren nicht auf See, sondern auf den letzten zwanzig Metern. Ein Böe beim Anlegen, ein Gang zu viel, eine nicht greifende Umkehrschaltung, und die Steganlage hat gelitten. Der Hafen repariert und schickt Ihnen die Rechnung, denn den Liegeplatz haben Sie gemietet.

Versicherungsrechtlich ist das ein Mietsachschaden, und der ist in der privaten Haftpflicht klassischerweise ausgeschlossen: Sachen, die Sie gemietet haben, sind keine fremden Sachen im Sinne der üblichen Deckung. Für Steg, Liegeplatz und Stellplatz brauchen Sie deshalb einen ausdrücklichen Einschluss. Prüfen Sie, ob Ihre Bootshaftpflicht Mietsachschäden an Steganlagen und Stellplätzen nennt, und ob eine Summenbegrenzung dafür gilt.

Zwei Nachbarfragen gehören dazu. Erstens der Schaden am Nachbarboot: Das ist ein klassischer Haftpflichtfall und in aller Regel gedeckt, hier geht es nur um die Deckungssumme. Zweitens der Schaden an Ihrem eigenen Boot durch eine mangelhafte Steganlage: Dafür haftet der Hafen, und Sie brauchen die Dokumentation. Fotografieren Sie in beiden Richtungen, bevor aufgeräumt wird, und melden Sie den Vorgang am selben Tag beim Hafenmeister.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Zahlt meine Privathaftpflicht das nicht?

Für Schäden im Zusammenhang mit dem Boot in aller Regel nicht. Wasserfahrzeuge sind in der Privathaftpflicht meist nur sehr eingeschränkt mitversichert, dafür gibt es die Bootshaftpflicht.

Der Steg war marode. Muss ich trotzdem zahlen?

Nicht unbedingt. Wenn die Anlage mangelhaft war, trifft den Betreiber eine Verkehrssicherungspflicht. Deshalb sind Fotos vom Zustand der Anlage genauso wichtig wie die vom Schaden.

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