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Wer muss im Schadenfall was beweisen?

Kurze Antwort

Die Verteilung ist einfacher als gedacht: Sie zeigen den Schaden, der Versicherer zeigt den Ausschluss. Deshalb ist die Allgefahrendeckung so wertvoll.

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Im Streit über einen Schaden entscheidet oft nicht, was passiert ist, sondern wer es nicht beweisen kann. Die Grundverteilung ist dabei einfacher, als viele annehmen. Sie müssen zeigen, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist und wie hoch der Schaden ist. Der Versicherer muss zeigen, dass ein Ausschluss greift oder dass Sie eine Obliegenheit verletzt haben.

Genau daraus bezieht die Allgefahrendeckung ihren Wert. Wenn versichert ist, was nicht ausgeschlossen ist, genügt Ihnen der Nachweis, dass das Boot beschädigt wurde. Bei einer Deckung benannter Gefahren müssen Sie dagegen zeigen, dass eine der aufgezählten Gefahren die Ursache war, und bei einem Boot, das über Nacht im Hafen leckgeschlagen ist, kann das schwer sein. Der Unterschied zwischen den beiden Deckungsformen ist damit nicht nur ein Unterschied im Umfang, sondern auch einer in der Beweislast.

Was Ihnen im Alltag hilft, ist banal und wirksam. Fotografieren Sie Ihr Boot einmal im Jahr vollständig, innen und außen, mit Datum. Heben Sie Rechnungen von Wartung, Refit und Ausrüstung auf. Und dokumentieren Sie nach einem Ereignis sofort, bevor aufgeräumt wird. Nicht weil Ihnen jemand etwas unterstellt, sondern weil ein halbes Jahr später niemand mehr weiß, wie es vorher aussah.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Muss ich beweisen, dass ich nicht schuld war?

Nein. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit muss der Versicherer nachweisen, nicht Sie deren Fehlen.

Was, wenn ich die Ursache nicht kenne?

Bei einer Allgefahrendeckung ist das meist unschädlich, denn Sie müssen die Ursache nicht benennen. Bei benannten Gefahren wird es zum Problem.

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