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Saisonversicherung fürs Boot

Kurze Antwort

Die Saisonpolice gilt vom 01.04. bis 31.10. mit reduzierter Prämie; von November bis April besteht kein Schutz.

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Die Saisonversicherung ist in Haftpflicht und Kasko möglich und günstiger als der Jahresvertrag. Der Versicherungsschutz gilt vom 1. April bis 31. Oktober, vom 1. November bis 31. März entfällt er vollständig.

Damit fehlt genau die Deckung, die für Sturm, Brand und Diebstahl im Winterlager gebraucht wird. Für Boote, die an Land oder im Wasser überwintern, ist die Ganzjahrespolice daher fast immer die bessere Wahl.

Sinnvoll kann die Saisonvariante sein, wenn das Boot im Winter nachweislich anderweitig gedeckt ist oder in Revieren mit Ganzjahresnutzung, Malta, Zypern, Kanaren, ohnehin durchgehender Schutz gewünscht ist. Wir rechnen beide Varianten gern gegen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wann gilt die Saisonversicherung?

Vom 01.04. bis 31.10.; danach besteht bis 31.03. kein Versicherungsschutz.

Ist das Winterlager enthalten?

Nein, Winterlagerschäden sind nur in der Ganzjahrespolice gedeckt.

Wie viel spare ich?

Die Prämie ist reduziert; wir rechnen Jahres- und Saisonvariante im Angebot gern gegenüber.

Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.

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