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Wo muss der Jetski nachts stehen?
Kurze Antwort
Der Diebstahlschutz hängt an der Unterbringung. Manche Werke verlangen ein umfriedetes, verschlossenes Grundstück, andere arbeiten mit Nachtzeiten.
Beim Jetski entscheidet sich der Diebstahlschutz weniger am Schloss als am Abstellort. Ein Werk deckt das Abhandenkommen nur, wenn das Fahrzeug mindestens auf einem umfriedeten und verschlossenen Grundstück untergebracht war, und verdoppelt sonst den Selbstbehalt. Andere arbeiten mit einer Nachtzeitregel: In den Stunden zwischen Abend und Morgen gilt der Schutz nur, wenn das Fahrzeug bestimmten Anforderungen genügt.
Bei uns gilt für die Unterbringung eine bewusst breite Liste: verschlossener Raum, umfriedetes Grundstück, Ponton oder Lift mit Seil oder Schloss, geschützter Liegeplatz. Eine bestimmte Bauart ist nicht vorgeschrieben und den Selbstbehalt verdoppeln wir nicht. Für die Nachtzeit gilt heute in den beiden unteren Stufen ein Fenster von 22 bis 8 Uhr, im Premium gibt es keine Uhrzeitgrenze. Das sagen wir offen, denn eine Uhrzeitregel führt sonst kein Anbieter im Markt.
Praktisch heißt das: Wenn Sie den Ski überwiegend am Wasser lassen, prüfen Sie in Ihrer Police zuerst die Liste der anerkannten Abstellorte, dann eine mögliche Uhrzeit und erst danach den Beitrag. Ein Trailer vor dem Haus, ein Ponton am Steg und eine Halle sind versicherungsrechtlich drei verschiedene Dinge.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Reicht der Ponton am Steg?
Bei uns ja, wenn der Jetski mit Seil oder Schloss gesichert ist. Manche Werke verlangen ein umfriedetes, verschlossenes Grundstück und akzeptieren den Ponton nicht.
Was gilt für den Jetski auf dem Trailer?
Dann kommt die Trailersicherung dazu: Kastenschloss, Kupplungssicherung oder Radkralle, außerhalb eines verschlossenen Gebäudes zusätzlich die Verbindung von Fahrzeug und Trailer.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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