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Zahlt jemand, wenn ich sichere und nichts passiert?
Kurze Antwort
Alle geprüften Werke tragen Aufwendungen erst ab Eintritt des Schadens oder bei unmittelbar drohendem Schaden. Vorsorge, die wirkt, zahlt niemand.
Es ist die unangenehmste Rechnung im Wassersport: Sie hören die Warnung, lassen kranen, verlegen in einen Schutzhafen, legen zusätzliche Leinen, und dann zieht der Sturm vorbei. Sie haben alles richtig gemacht, Sie haben einen Schaden verhindert, und Sie zahlen die Rechnung allein.
Der Grund liegt im Gesetz und in der Bauart der Bedingungswerke. Aufwendungen werden nach den Paragrafen 82 und 83 VVG ersetzt, also ab Eintritt des Versicherungsfalls oder bei unmittelbar bevorstehendem Schaden. Wer früh handelt, handelt oft zu früh im Sinne dieser Vorschriften. Alle dreizehn von uns geprüften Bedingungswerke bleiben bei dieser Linie. Ein Kostenersatz für eine Maßnahme, nach der nichts passiert ist, findet sich in keinem davon.
Wirtschaftlich ist das schwer zu begründen, denn die Vorsorge ist immer billiger als der Schaden. Deshalb ist es einer der Punkte, an denen sich in diesem Markt in den nächsten Jahren etwas bewegen wird. Bis dahin gilt für Sie: Handeln Sie trotzdem, aber sprechen Sie vorher mit Ihrem Versicherer. Eine abgestimmte Maßnahme ist immer besser gestellt als eine, die Sie allein vergeben haben, und in manchen Fällen lässt sich die Kostenfrage im Gespräch klären, bevor der Kran kommt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Und wenn der Sturm dann doch trifft?
Dann sind die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens ersatzfähig, weisungsgemäße sogar über die Versicherungssumme hinaus. Deshalb der Anruf vor der Beauftragung.
Lohnt sich das Kranen trotzdem?
Fast immer. Ein Kranvorgang kostet einen Bruchteil dessen, was ein Sturmschaden am Liegeplatz kostet, und Ihren Schadenfreiheitsrabatt behalten Sie auch.
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