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Lloyd's Open Form: der Bergungsvertrag

Kurze Antwort

Unterschreiben Sie auf See nichts, ohne uns anzurufen. Wer in Not einen freien Vertrag abschließt, haftet für jede Summe. Lloyd's Open Form begrenzt die Willkür: Der Berger wird nur bezahlt, wenn er Erfolg hat, und die Höhe legt ein Schiedsgericht in London fest, nicht der Berger.

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Ein Berger, der eine havarierte Yacht sichert, verlangt einen Vertrag. Wird der frei verhandelt, während das Boot auf den Felsen sitzt, ist die Verhandlungsposition denkbar schlecht, Forderungen in Höhe des halben Bootswerts sind in dieser Lage keine Seltenheit. Lloyd's Open Form ist das Gegenmittel: ein standardisiertes Formular, das seit über hundert Jahren in der Seeschifffahrt verwendet wird.

Zwei Grundsätze machen es aus. Erstens „no cure, no pay": Scheitert die Bergung, gibt es kein Geld. Zweitens wird die Vergütung nicht im Moment der Not festgelegt, sondern nachträglich von einem Schiedsrichter in London, nach Wert des geretteten Gutes, Aufwand, Gefahr und Erfolg. Beide Seiten sind damit vor Willkür geschützt, und der Berger hat einen Anreiz, wirklich zu retten statt nur zu schleppen.

Für Sie heißt das praktisch: Ein LOF-Formular gehört an Bord, ausgedruckt, zusammen mit unserer Rufnummer. Rufen Sie an, bevor Sie irgendetwas unterschreiben, auch nachts. Wir prüfen mit, ob es eine Bergung im Rechtssinne ist oder bloß Schlepphilfe, und übernehmen die Kommunikation mit dem Berger. Bergungskosten sind in allen Kaskotarifen enthalten, im Premium bis 2,5 Mio. € und zusätzlich zur Entschädigung, nicht davon abgezogen.

Ein Zusatz gehört zwingend dazu, weil er den ersten Grundsatz aufhebt: die SCOPIC-Klausel. Wird sie gezogen, erhält der Berger eine nach festen Tagessätzen berechnete Vergütung, auch dann, wenn die Bergung scheitert. „No cure, no pay“ gilt dann nicht mehr. Der Sinn dahinter ist Umweltschutz: Ohne diese Absicherung würde ein Berger ein aussichtsloses, aber umweltrelevantes Wrack gar nicht anfassen. Für den Eigner heißt es aber, dass ein Kostenrisiko auch ohne Erfolg entstehen kann.

Gezogen wird SCOPIC vom Berger, nicht von Ihnen, und üblicherweise dann, wenn der zu erwartende Bergelohn den Aufwand nicht deckt, bei geringem Restwert des Bootes oder hohem Umweltrisiko. Genau in dieser Lage entscheidet, wer die Kommunikation führt: Deshalb steht auf dieser Seite zweimal derselbe Satz. Rufen Sie an, bevor Sie unterschreiben, und melden Sie uns auch, wenn der Berger SCOPIC in Anspruch nimmt.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Muss ich unterschreiben, wenn mir jemand hilft?

Bei Gefahr für Leben und Gesundheit geht Hilfe immer vor. Sonst: erst anrufen. 03375 / 566 75 05, außerhalb der Bürozeiten 03375 / 29 28 95.

Was ist der Unterschied zu einem freien Bergungsvertrag?

Beim freien Vertrag legt der Berger die Summe fest, während Sie in Not sind. Bei Lloyd's Open Form entscheidet nachträglich ein Schiedsgericht, und ohne Erfolg gibt es keine Vergütung.

Übernehmen Sie die Bergungskosten?

Ja, in allen Kaskotarifen, Basis bis zur Versicherungssumme, Basis-Plus bis 1 Mio. €, Premium bis 2,5 Mio. €, jeweils zusätzlich zur Entschädigung.

Was ist die SCOPIC-Klausel?

Ein Zusatz zu Lloyd-Open-Form-Verträgen, der dem Berger eine Vergütung nach festen Tagessätzen sichert, auch wenn die Bergung scheitert. Sie hebt den Grundsatz no cure, no pay auf und wird vom Berger gezogen, typischerweise bei geringem Restwert oder hohem Umweltrisiko.

Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.

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