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Leck und Wassereinbruch
Kurze Antwort
Sinkt ein Boot durch ein Ereignis, Grundberührung, Kollision, geplatzter Schlauch, greift die Vollkasko ab Basis-Plus. Sinkt es durch eine allmählich undichte Stelle, ist das Verschleiß und nicht versichert.
Die meisten Boote sinken nicht auf See, sondern am Liegeplatz, und meistens ist niemand an Bord. Das ist für die Versicherung der schwierigste Fall: Es gibt keinen Zeugen, keinen Hergang und oft kein erkennbares Ereignis, nur ein Boot auf Grund und die Frage, warum es voll Wasser gelaufen ist.
Versichert ist der Wassereinbruch in der Allgefahrendeckung ab Basis-Plus, wenn ein Ereignis dahintersteht: Grundberührung, Kollision, ein geplatzter Kühlwasserschlauch, ein abgerissener Durchbruch. Nicht versichert ist die allmähliche Undichtigkeit, ein Seeventil, das über Jahre tropft, eine poröse Stopfbuchse, eine Schelle, die langsam nachgibt. Die Grenze verläuft nicht zwischen viel und wenig Wasser, sondern zwischen plötzlich und allmählich.
Deshalb liegen die kritischen Stellen dort, wo beides ineinander übergeht: Seeventile und ihre Schläuche, die Stopfbuchse der Welle, Log- und Echolotgeber, der Cockpitablauf, die Toilettenzuleitung. Ein Schlauch, der zehn Jahre alt und innen verhärtet ist, platzt irgendwann plötzlich, der Bruch ist ein Ereignis, die Alterung war Verschleiß, und im Gutachten wird genau darum gestritten.
Was praktisch hilft und nichts kostet: Schläuche unter der Wasserlinie doppelt geschellt, Seeventile jährlich bewegt und dokumentiert, ein Pfropfensatz am Ventil festgebunden statt in der Backskiste, Bilge trocken halten, damit man neues Wasser überhaupt bemerkt. Und beim Verlassen des Bootes die Seeventile schließen, das ist die einzige Maßnahme, die den Liegeplatzfall zuverlässig verhindert.
Ein offen gelassenes Seeventil ist übrigens der Fall, an dem sich Policen unterscheiden. Bei uns führt das nicht zum Totalausfall, sondern zur Kürzung: Grobe Fahrlässigkeit ist ab Basis-Plus bis 25 Prozent, im Premium bis 50 Prozent der Versicherungssumme mitversichert. In einer Police ohne diesen Einschluss ist derselbe Vorgang ein vollständiger Leistungsausfall. In unserem Schadenregister steht dazu ein echter Fall: ein gesunkenes Segelboot mit offenen Seeventilen, um 70 Prozent gekürzt, nicht abgelehnt.
Zur Größenordnung der Folgekosten: Zum Schaden am Boot kommen Bergung und, bei Totalschaden, die Entsorgung. Beides ist bei uns in allen Kaskotarifen zusätzlich zur Entschädigung gedeckt, Basis bis zur Versicherungssumme, Basis-Plus bis 1 Mio. €, Premium bis 2,5 Mio. €. Ohne Kasko trägt der Eigentümer diese Kosten selbst, auch dann, wenn das Boot selbst nichts mehr wert ist.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist ein Wassereinbruch versichert?
Ab Basis-Plus ja, wenn ein Ereignis die Ursache war, Grundberührung, Kollision, ein geplatzter Schlauch. Allmähliche Undichtigkeit ist Verschleiß und nicht gedeckt.
Mein Boot ist am Liegeplatz gesunken, zahlt die Versicherung?
Es kommt auf die Ursache an, nicht auf den Ort. Lässt sich ein Ereignis feststellen, ist der Schaden ab Basis-Plus gedeckt. Bleibt nur eine über Jahre undichte Stelle, ist es Verschleiß.
Was gilt bei einem offen gelassenen Seeventil?
Das ist grobe Fahrlässigkeit, bei uns kein Totalausfall, sondern eine Kürzung. Ab Basis-Plus bis 25 Prozent, im Premium bis 50 Prozent der Versicherungssumme sind mitversichert.
Wer zahlt die Bergung des gesunkenen Bootes?
Wir, zusätzlich zur Entschädigung: Basis bis zur Versicherungssumme, Basis-Plus bis 1 Mio. €, Premium bis 2,5 Mio. €. Dazu die Wrackbeseitigung, wenn die Behörde sie anordnet.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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