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Boot verkauft, was passiert mit der Police?
Kurze Antwort
Der Verkauf ist ein Sonderkündigungsfall; eine Übernahme durch den Käufer ist nicht möglich, bei Kasko gilt einen Monat vorläufige Deckung.
Reichen Sie nach dem Verkauf die Kopie des Kaufvertrags ein: Loggen Sie sich in „mein NAMMERT" ein, wählen Sie unter „Meine Verträge" den Vertrag, klicken auf „Vertragsänderung beantragen" und laden den Vertrag hoch. Ein Guthaben überweisen wir auf Ihr Konto.
Eine direkte Übernahme durch den Käufer ist nicht möglich, weil sich Wert, Fahrtgebiet und Tarif ändern. Bei bestehender Bootskasko gilt für einen Monat ab Eigentümerwechsel eine vorläufige Deckung, maßgeblich ist der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis, höchstens die bisherige Versicherungssumme.
Kaufen Sie ein neues Boot, ist eine Umschreibung nicht möglich: Erstellen Sie über den Online-Rechner ein neues Angebot; den Altvertrag heben wir mit Kopie des Veräußerungsvertrags vorzeitig auf. Ein Abschluss lohnt sich schon vor der Übergabe, für Schutz beim Slippen und auf dem Transportweg.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Kann der Käufer meine Versicherung übernehmen?
Nein. Bei bestehender Kasko gilt jedoch einen Monat ab Eigentümerwechsel eine vorläufige Deckung.
Wie beende ich den Vertrag?
Kopie des Kaufvertrags in „mein NAMMERT" hochladen, Guthaben erstatten wir aufs Konto.
Kann ich die Police auf ein neues Boot umschreiben?
Nein, es braucht einen neuen Vertrag; den alten heben wir mit Veräußerungsnachweis vorzeitig auf.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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