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Schaden am Boot: Was tun?

Kurze Antwort

Schaden online in „mein NAMMERT" melden, Fotos und Belege beifügen. Sie erhalten eine Schadennummer und wir übernehmen die Bearbeitung.

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Melden Sie Schäden so früh wie möglich: Loggen Sie sich in „mein NAMMERT" ein, wählen Sie den Vertrag und klicken auf „Schaden melden". Nach der Meldung erhalten Sie eine Schadennummer, unter der die Bearbeitung läuft.

Hilfreich für die Regulierung sind Fotos der Schadenstelle und der Gesamtsituation, Angaben zu Ort, Zeit und Beteiligten, Zeugen, bei Diebstahl die polizeiliche Anzeige sowie Kostenvoranschläge der Werft. Als Assekuradeur mit weitreichenden Vollmachten prüfen und regulieren wir selbst, das verkürzt die Wege.

Im Premium-Tarif greifen zusätzlich Assistance-Leistungen: 24/7-Schadenhotline, Abschleppen zum nächsten Hafen, Pannenhilfe, Ersatzteilbeschaffung, Werftvermittlung über unser Partnernetz, Dolmetschersuche und Bargeldservice bei Raub im Ausland.

Vor der Meldung stehen drei Pflichten, die das Gesetz Obliegenheiten nennt und deren Verletzung teurer werden kann als der Schaden selbst. Erstens die Schadenminderung: Nach § 82 VVG müssen Sie tun, was zumutbar ist, um den Schaden klein zu halten, Lenzpumpe an, Leck abdichten, Boot aus der Brandung holen. Zweitens die unverzügliche Anzeige. Drittens die Auskunft: Wir müssen den Hergang erfahren, auch die unangenehmen Teile.

Was Sie dagegen nicht tun sollten: ein Schuldanerkenntnis abgeben. Die Prüfung der Haftungsfrage ist unsere Aufgabe, und wir sind bevollmächtigt, Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben (A-4.2). Wer am Steg einräumt, schuld zu sein, nimmt uns die Möglichkeit, einen unberechtigten Anspruch abzuwehren, und die Abwehr ist der häufigere Fall. Notieren Sie, was Sie gesehen haben, fotografieren Sie, und lassen Sie die Bewertung offen.

Ebenso wichtig: die vollständige Reparatur erst nach Abstimmung. Notmaßnahmen dürfen und sollen Sie sofort treffen, aber ein instand gesetztes Boot lässt sich nicht mehr begutachten. Was eine Obliegenheitsverletzung kostet, regelt § 28 VVG: Bei Vorsatz entfällt die Leistung, bei grober Fahrlässigkeit wird sie im Verhältnis des Verschuldens gekürzt. In unserem Schadenregister steht dafür ein echter Fall, ein gesunkenes Segelboot mit offenen Seeventilen, um 70 Prozent gekürzt, nicht abgelehnt.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie melde ich einen Schaden?

Online in „mein NAMMERT" unter „Schaden melden". Sie erhalten sofort eine Schadennummer.

Was sollte ich dokumentieren?

Fotos, Ort und Zeit, Beteiligte und Zeugen, bei Diebstahl die Anzeige sowie Kostenvoranschläge.

Wer reguliert den Schaden?

Wir selbst: Als Assekuradeur mit Vollmachten prüfen, bewerten und regulieren wir, ohne Umweg über Dritte.

Darf ich am Unfallort meine Schuld einräumen?

Besser nicht. Die Prüfung der Haftungsfrage ist unsere Aufgabe, und wir sind bevollmächtigt, Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben (A-4.2). Notieren Sie nur, was Sie gesehen haben.

Darf ich vor der Freigabe reparieren?

Notmaßnahmen zur Schadenminderung ja, die vollständige Reparatur erst nach Abstimmung, ein instand gesetztes Boot lässt sich nicht mehr begutachten.

Was passiert bei einer Obliegenheitsverletzung?

Nach § 28 VVG entfällt die Leistung bei Vorsatz und wird bei grober Fahrlässigkeit im Verhältnis des Verschuldens gekürzt, in unserem Register etwa ein gesunkenes Segelboot mit offenen Seeventilen, um 70 Prozent gekürzt.

Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.

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