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Darf ich dauerhaft an Bord wohnen?
Kurze Antwort
Wohnen an Bord ist keine sportliche oder Vergnügungsnutzung. Genau daran knüpfen die meisten Bedingungswerke ihre Deckung.
Die Bedingungswerke des Wassersports gehen fast alle von derselben Nutzung aus: sportliche Zwecke und Vergnügungszwecke. Wer dauerhaft an Bord wohnt, tut etwas anderes, und das ist kein juristisches Haarspalten. Aus der Wohnnutzung folgen andere Risiken: mehr Zeit am Liegeplatz, Heizung und Kochen im Dauerbetrieb, deutlich mehr Hausrat an Bord, Landanschluss rund um die Uhr, und im Winter ein Boot, das nicht ins Lager kommt.
Drei Punkte sollten Sie deshalb vor dem Einzug klären. Erstens die Nutzungsart: Ist die dauerhafte Bewohnung im Versicherungsschein dokumentiert? Wenn nicht, greift der Ausschluss für abweichende Verwendungsarten. Zweitens der Hausrat: Persönliche Effekten sind in Bootspolicen meist mit einem kleinen Prozentsatz der Versicherungssumme gedeckt, was für Urlaubsgepäck reicht und für einen Hausstand nicht. Drittens die Überwinterung im Wasser, denn dort knüpfen mehrere Werke die Frostdeckung an zusätzliche Voraussetzungen.
Beim Hausboot ist das der Normalfall und entsprechend geregelt. Bei einer Yacht, die zur Wohnung wird, ist es die Ausnahme und muss vereinbart werden. Der praktische Rat ist derselbe wie bei jeder Nutzungsänderung: vorher melden und schriftlich bestätigen lassen. Eine nicht angezeigte Nutzungsänderung ist der teuerste Weg, diese Frage zu klären.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist mein Hausrat an Bord versichert?
Nur in dem Rahmen, den Ihre Police für persönliche Effekten vorsieht, und der ist für einen Hausstand meist zu klein. Prüfen Sie, ob sich die Summe erhöhen lässt oder ob eine eigene Hausratversicherung nötig ist.
Muss ich das melden?
Ja. Die Wohnnutzung ist eine andere Verwendungsart als die vereinbarte. Sie gehört in den Versicherungsschein, nicht in ein späteres Gespräch über einen Schaden.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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