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Muss ich das Boot winterfest machen?
Kurze Antwort
Ob das Winterfestmachen eine Pflicht mit Sanktion ist oder ein Nachweis mit Belohnung, macht im Schadenfall den ganzen Unterschied.
Fast jede Police erwartet, dass Sie Ihr Boot gegen Frost schützen. Der Unterschied liegt darin, was passiert, wenn Sie es nicht oder nicht vollständig getan haben, und da gibt es zwei ganz verschiedene Bauformen.
Die erste macht den fehlenden Frostschutz zur mangelnden Sorgfalt und schließt Schäden, die daraus folgen, als solche aus. Das ist die harte Variante: Ein Ausschluss kennt keine Abstufung nach Verschulden, keine Belehrung und keine Diskussion darüber, ob es auch anders gekommen wäre. Die zweite Bauform arbeitet mit einem Nachweis: Wer die Maßnahmen belegen kann, zahlt die vereinbarte Selbstbeteiligung, wer sie nicht belegen kann, einen höheren Selbstbehalt. Die Deckung bleibt in beiden Fällen bestehen.
Für Sie ist das die wichtigste Frage des ganzen Themas, wichtiger als jeder Höchstbetrag. Sehen Sie in Ihrer Police nach, ob der Frostschutz als Obliegenheit, als Ausschluss oder als Nachweis formuliert ist. Und führen Sie in jedem Fall ein kurzes Protokoll: Datum, Arbeiten, Fotos. Das kostet zwanzig Minuten im November und ist im Februar der Unterschied zwischen Erstattung und Diskussion.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Was gehört in so ein Protokoll?
Datum, welche Systeme entwässert oder mit Frostschutz gefüllt wurden, welches Mittel, dazu Fotos der offenen Hähne und der Anzeigen. Eine Seite reicht.
Gilt das auch bei Überwinterung im Wasser?
Dann besonders. Mehrere Werke knüpfen die Deckung bei Überwinterung im Wasser an zusätzliche Voraussetzungen. Lesen Sie diesen Absatz vor der Entscheidung, nicht danach.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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