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Was ist, wenn der Charterer das Boot nicht zurückbringt?

Kurze Antwort

Das Boot fährt weg und kommt nicht wieder: Für den Vercharterer ist das der Kernschaden, versicherungsrechtlich ist es Unterschlagung und damit fast überall ausgeschlossen.

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Ein Boot, das gestohlen wird, ist ein versicherter Schaden. Ein Boot, das ein Mieter nach Vertragsende einfach behält, ist es meistens nicht. Der Unterschied heißt Unterschlagung, und er liegt allein darin, dass Sie die Schlüssel freiwillig übergeben haben. Für den privaten Eigner ist dieser Ausschluss richtig. Für den, der verchartert, trifft er genau den Fall, für den er die Versicherung abgeschlossen hat.

Am Markt hat sich dazu eine gemeinsame Überzeugung gebildet: Wer Charter zeichnet, muss die Unterschlagung mitzeichnen, weil sie das eigentliche Risiko dieses Geschäfts ist. Mehrere Werke nehmen den Ausschluss deshalb ausdrücklich zurück, sobald die Charternutzung in der Police vereinbart ist. Andere schweigen dazu, und dann bleibt es beim Ausschluss. Es lohnt also, genau diesen Rückausnahmesatz zu suchen, bevor Sie eine Charterpolice unterschreiben.

Unsere heutigen Bedingungen schließen Unterschlagung, Betrug, Untreue und Erpressung aus, ebenso das Nichtzurückgeben freiwillig überlassener Sachen, und zwar ohne Rückausnahme für den vereinbarten Vermietungsfall. Das ist ein Punkt, an dem wir heute schlechter stehen als ein Teil des Marktes, und wir sagen das lieber selbst, als dass Sie es im Schadenfall erfahren. Was Sie in der Zwischenzeit tun können: Vertrag in Textform, Übergabe- und Rücknahmeprotokoll, geprüfte Berechtigung des Mieters und eine Kaution mindestens in Höhe der Selbstbeteiligung.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ist das nicht einfach Diebstahl?

Rechtlich nicht. Diebstahl ist die Wegnahme gegen Ihren Willen, Unterschlagung ist die Zueignung einer Sache, die Sie freiwillig herausgegeben haben. Für die Deckung macht das den Unterschied.

Was sollte ich sofort tun?

Rückgabe in Textform verlangen, Frist setzen, Strafanzeige erstatten und uns den Vorgang melden. Damit ist der Zahlungsstreit vom Versicherungsfall getrennt.

Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.

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